Darum sind Texte mit Anzeigencharakter nicht erlaubt:
Wie Sie sicherlich wissen, finanziert sich Ihr Amts- und Mitteilungsblatt ausschließlich über Anzeigen und Abonnementgebühren. Wir sind daher auf bezahlte Anzeigen angewiesen, um Ihnen weiterhin die kostenfreie Veröffentlichung Ihrer Beiträge anbieten zu können. Gestaltete Grafiken wie z.B. Oster- und Weihnachtsgrüße haben eindeutig Anzeigencharakter und können daher nicht kostenfrei veröffentlicht werden. Es wäre darüber hinaus unfair gegenüber unseren Anzeigenkunden, die für Anzeigen dieser Art regulär bezahlen müssen. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Grußanzeige gerne im Anzeigenteil veröffentlichen. Als Verein erhalten Sie einen Vereinsrabatt auf den Anzeigenpreis.
Auch Glückwünsche, Danksagungen, Todesanzeigen, Nachrufe etc. haben Anzeigencharakter:
Regulär müssten solche Veröffentlichungen grundsätzlich als Anzeigen bezahlt werden. Kulanterweise stellen wir jedem Texteinlieferer, der im redaktionellen Teil Beiträge einstellen darf, pro Veröffentlichung maximal 180 Zeichen inkl. Leerzeichen kostenfrei zur Verfügung. Überschreitet Ihr Text diese Zeichenanzahl oder beinhaltet noch ein Bild, so wird er automatisch als Anzeige im Anzeigenteil veröffentlicht. Auch hier erhalten Sie einen Vereinsrabatt auf den Anzeigenpreis.
Bitte senden Sie daher Ihre Glückwünsche, Danksagungen, Todesanzeigen, Nachrufe etc. unter Angabe Ihrer Rechnungsadresse und Bankverbindung als separaten Beitrag an unsere Anzeigenabteilung (anzeigen@duerrschnabel.com), sobald die oben genannte Zeichenanzahl überschritten wird.
Der Verlag bedankt sich herzlich für Ihre Kooperation.
... und darum ist Firmenwerbung im redaktionellen Teil nicht erlaubt:
Die Texte in den Amts- und Mitteilungsblättern sind der Neutralität verpflichtet. Firmenwerbung (beispielsweise Logos von Sponsoren auf Bildern oder Firmenschilder auf Fotos) sind daher nicht erlaubt.
Inhalte dieser Art werden aus dem Regio-Portal entfernt und nicht veröffentlicht.
Bitte achten Sie bereits beim Aufnehmen der Bilder auf neutrale Motive und gestalten Sie diese für das Amts-/Mitteilungsblatt ohne Firmenlogos.
… und in dieser Form sind Bildcollagen in Ihrem Text erlaubt:
Bildcollagen, die die vorgegebene Maximalhöhe von 95 mm überschreiten, werden aus Ihren Texten gelöscht. Sie dürfen somit somit max. 95mm breit und bis zu 95mm hoch sein.
Eine Bildcollage entspricht einem Bild und wird somit Ihrem verfügbaren Bildkontingent pro Woche angerechnet. Wir bitten Sie zu beachten, dass Bildcollagen, je nach Anzahl der zusammengesetzten Bilder, im Druck schlecht erkennbar sind und raten daher von der Verwendung von Bildcollagen ab. Grundsätzlich sollten Bilder nur in einer Größe von 95 mm Breite und 95 mm Höhe erscheinen.
Stimmen Sie sich gerne im Vorfeld mit uns ab:
Sollten Sie einen Text oder ein Bild einstellen und unsicher sein, ob er unter die oben genannten Regelungn fällt, so können Sie sich gerne bei bei uns melden und den Text oder das Bild vorab mit uns abstimmen. So werden kurzfristige Abstimmungen im zeitlich eng getakteten Produktionsablauf nach Redaktionsschluss vermieden und Sie können sicher sein, dass Ihr Inhalt unverändert veröffentlicht wird.
Es liegt uns sehr am Herzen, dass Sie Ihre Beiträge weiterhin kostenfrei in gewohntem Umfang veröffentlichen können. Aus diesem Grund hoffen wir auf Ihr Verständnis für gewisse inhaltliche Einschränkungen.
Sie haben Fragen zu diesen Themen?
Dann wenden Sie sich gerne an uns.
Ihr Team von DÜRRSCHNABEL Druck & Medien
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