Auf einen Blick: Wichtige Regelungen für Ihre Texte

Darum sind Texte mit Anzeigencharakter nicht erlaubt:

Wie Sie sicherlich wissen, finanziert sich Ihr Amts- und Mitteilungsblatt ausschließlich über Anzeigen und Abonnementgebühren. Wir sind daher auf bezahlte Anzeigen angewiesen, um Ihnen weiterhin die kostenfreie Veröffentlichung Ihrer Beiträge anbieten zu können. Gestaltete Grafiken wie z.B. Oster- und Weihnachtsgrüße haben eindeutig Anzeigencharakter und können daher nicht kostenfrei veröffentlicht werden. Es wäre darüber hinaus unfair gegenüber unseren Anzeigenkunden, die für Anzeigen dieser Art regulär bezahlen müssen. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Grußanzeige gerne im Anzeigenteil veröffentlichen. Als Verein erhalten Sie einen Vereinsrabatt auf den Anzeigenpreis.

Auch Glückwünsche, Danksagungen, Todesanzeigen, Nachrufe etc. haben Anzeigencharakter:

Regulär müssten solche Veröffentlichungen grundsätzlich als Anzeigen bezahlt werden. Kulanterweise stellen wir jedem Texteinlieferer, der im redaktionellen Teil Beiträge einstellen darf, pro Veröffentlichung maximal 180 Zeichen inkl. Leerzeichen kostenfrei zur Verfügung. Überschreitet Ihr Text diese Zeichenanzahl oder beinhaltet noch ein Bild, so wird er automatisch als Anzeige im Anzeigenteil veröffentlicht. Auch hier erhalten Sie einen Vereinsrabatt auf den Anzeigenpreis.

Bitte senden Sie daher Ihre Glückwünsche, Danksagungen, Todesanzeigen, Nachrufe etc. unter Angabe Ihrer Rechnungsadresse und Bankverbindung als separaten Beitrag an unsere Anzeigenabteilung (anzeigen@duerrschnabel.com), sobald die oben genannte Zeichenanzahl überschritten wird.
Der Verlag bedankt sich herzlich für Ihre Kooperation.

… und darum ist Firmenwerbung im redaktionellen Teil nicht erlaubt:

Die Texte in den Amts- und Mitteilungsblättern sind der Neutralität verpflichtet. Firmenwerbung (beispielsweise Logos von Sponsoren auf Bildern oder Firmenschilder auf Fotos) sind daher nicht erlaubt.
Inhalte dieser Art werden aus dem Regio-Portal entfernt und nicht veröffentlicht.
Bitte achten Sie bereits beim Aufnehmen der Bilder auf neutrale Motive und gestalten Sie diese für das Amts-/Mitteilungsblatt ohne Firmenlogos.

… und in dieser Form sind Bildcollagen in Ihrem Text erlaubt:

Bildcollagen, die die vorgegebene Maximalhöhe von 95 mm überschreiten, werden aus Ihren Texten gelöscht. Sie dürfen somit somit max. 95mm breit und bis zu 95mm hoch sein.
Eine Bildcollage entspricht einem Bild und wird somit Ihrem verfügbaren Bildkontingent pro Woche angerechnet. Wir bitten Sie zu beachten, dass Bildcollagen, je nach Anzahl der zusammengesetzten Bilder, im Druck schlecht erkennbar sind und raten daher von der Verwendung von Bildcollagen ab. Grundsätzlich sollten Bilder nur in einer Größe von 95 mm Breite und 95 mm Höhe erscheinen.

Stimmen Sie sich gerne im Vorfeld mit uns ab:

Sollten Sie einen Text oder ein Bild einstellen und unsicher sein, ob er unter die oben genannten Regelungn fällt, so können Sie sich gerne bei bei uns melden und den Text oder das Bild vorab mit uns abstimmen. So werden kurzfristige Abstimmungen im zeitlich eng getakteten Produktionsablauf nach Redaktionsschluss vermieden und Sie können sicher sein, dass Ihr Inhalt unverändert veröffentlicht wird.

Es liegt uns sehr am Herzen, dass Sie Ihre Beiträge weiterhin kostenfrei in gewohntem Umfang veröffentlichen können. Aus diesem Grund hoffen wir auf Ihr Verständnis für gewisse inhaltliche Einschränkungen.

Sie haben Fragen zu diesen Themen?

Dann wenden Sie sich gerne an uns.
Ihr Team von DÜRRSCHNABEL Druck & Medien

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Private Anzeigen & Kleinanzeigen

Suchen, finden, verschenken oder verkaufen mit einer effektiven und kostengünstigen Kleinanzeige.

Als Kleinanzeige versteht man eine private Gelegenheitsanzeige. Mit den angebotenen Artikeln, Gütern oder Objekten soll kein Handel betrieben werden und sie sollten in haushaltsüblichen Stückzahlen verkauft werden.

Wichtiger Hinweis: 

Bitte beachten Sie den Redaktionsschluss für die jeweilige Ortsausgabe. Die Redaktionsschlüsse finden Sie auf unserer Anzeigenpreisliste.

Anzeigenpreis: 
10,71 EUR (inkl. MwSt.) je Kalenderwoche und Ort 

Zuschlag für Chiffre-Anzeigen:
7,74 EUR (inkl. MwSt.) – einmalig, auch bei Belegung mehrerer Orte

Familien- und Traueranzeigen, Danksagungen

In unseren Amtsblättern können Sie Familienanzeigen, Traueranzeigen und Danksagungen kostengünstig schalten. Gerne gestalten wir Ihre persönliche Anzeige individuell für Sie. Die zugehörigen Muster- und Preislisten können Sie sich hier herunterladen:

Ihre Ansprechpartner

Simone
Vogel
Gabriele
Rost
Irmgard Nied
Irmgard
Nied

Beilagen in unseren Amts- und Mitteilungsblättern

Unsere Mitteilungsblätter eignen sich nicht nur als Werbeträger für Anzeigen, sondern auch für Beilagen. Sie können uns Ihre Beilagen anliefern oder direkt bei uns drucken lassen.

Unser Verbreitungsgebiet

Bitte beachten Sie, dass die Auflage bei flächendeckenden Vollverteilungen von der in der Beilagen-Preisliste angegebenen Auflage abweicht.
Bitte fragen Sie die benötigte Stückzahl bei Vollverteilungen an.

Alle geplanten flächendeckenden Vollverteilungen finden Sie hier:

Option 1: Bequemer Full-Service

Als Druckerei und Amtsblattverlag bieten wir Ihnen alles aus einer Hand:

  • kostenfreie Prüfung Ihrer Druckdaten
  • hochwertiger Druck Ihrer Flyer oder Broschüren
  • großflächige Verteilung als Beilage in unserem Verbreitungsgebiet
  • auf Wunsch Beratung, Konzeption & Gestaltung Ihrer Print-Medien für optimalen Werbeerfolg

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jan
Büddefeld
Birgit
Hertling
Lars
Kühn

Option 2: Sie liefern, wir verteilen

Gerne können Sie uns auch Beilagen direkt anliefern. In diesem Falle übernehmen wir nur das Beilegen in Ihren Wunschorten.

Ihre Ansprechpartner für angelieferte Beilagen

Helga
Lo Ricco
Nadine
Weis
Marion
Reis

Private Kleinanzeige aufgeben

Die eingegebene IBAN ist ungültig.

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Unsere Amtsblätter – Alle Orte von A-Z

Insgesamt produzieren wir wöchentlich 29 Amts- und Mitteilungsblätter für Städte, Gemeinden und Ortsteile in den Landkreisen Rastatt, Karlsruhe und Baden-Baden. Die Hefte erreichen insgesamt rund 50.000 Haushalte und bieten sich optimal als seriöses Werbemedium für Ihre Anzeigen und Beilagen an.

Informationen zu Auflage und Erscheinungstag finden Sie unter dem jeweiligen Ort.

Gemeinde-Anzeiger Au am Rhein

Auflage: 1.050
Erscheinungstag: Freitag
www.auamrhein.de

Gemeindeanzeiger Bietigheim

Auflage: 1.610
Erscheinungstag: Donnerstag
www.bietigheim.de

Bühler Stadtnachrichten

Auflage: 3.350
Erscheinungstag: Freitag
www.buehl.de

Bühlertal Gemeindenachrichten

Auflage: 1.830
Erscheinungstag: Freitag
www.buehlertal.de

Gemeindeanzeiger Durmersheim

Auflage: 2.790
Erscheinungstag: Freitag
www.durmersheim.de

Mitteilungsblatt Ebersteinburg

Auflage: 180
Erscheinungstag: Freitag
www.ebersteinburg.de

Gemeindeanzeiger Elchesheim-Illingen

Auflage: 940
Erscheinungstag: Freitag
www.elchesheim-illingen.de

Forbacher Nachrichten

Auflage: 1.080

Erscheinungstag: Donnerstag

www.forbach.de

Mitteilungsblatt Haueneberstein

Auflage: 940
Erscheinungstag: Freitag
Ortsverwaltung Haueneberstein im Internet

Hügelsheimer Nachrichten

Auflage: 690
Erscheinungstag: Freitag
www.huegelsheim.de

Gemeindeanzeiger Iffezheim

Auflage: 1.260
Erscheinungstag: Freitag
www.iffezheim.de

Kommunal-Echo

Auflage: 2.340
Erscheinungstag: Donnerstag
www.kuppenheim.de
www.bischweier.de

Nachrichtenblättel Gemeinde Lauf

Auflage: 1.080
Erscheinungstag: Freitag
www.lauf-schwarzwald.de

Amtsblatt der Stadt Lichtenau

Auflage: 1.300
Erscheinungstag: Freitag
www.lichtenau-baden.de

R(h)einschau Linkenheim-Hochstetten

Auflage: 2.210
Erscheinungstag: Donnerstag
www.linkenheim-hochstetten.de

Mitteilungsblatt Gemeinde Marxzell

Auflage: 1.340
Erscheinungstag: Freitag
www.marxzell.de

Muggensturmer Gemeindeanzeiger

Auflage: 1.470
Erscheinungstag: Donnerstag
www.muggensturm.de

Mitteilungsblatt der Stadtteile Niederbühl – Förch der Stadt Rastatt

Auflage: 420
Erscheinungstag: Freitag
Stadtteil Niederbühl (Stadt Rastatt) im Internet

Gemeindeanzeiger Ötigheim

Auflage: 1.370
Erscheinungstag: Donnerstag
www.oetigheim.de

Mitteilungsblatt für den Stadtteil Ottersdorf der Stadt Rastatt

Auflage: 550
Erscheinungstag: Freitag
Stadtteil Ottersdorf (Stadt Rastatt) im Internet

Mitteilungsblatt Gemeinde Ottersweier

Auflage: 1.480
Erscheinungstag: Freitag
www.ottersweier.de

Anzeiger des Ortsteils Plittersdorf der Stadt Rastatt

Auflage: 660
Erscheinungstag: Freitag
Stadtteil Plittersdorf (Stadt Rastatt) im Internet

Mitteilungsblatt des Stadtteils Rauental der Stadt Rastatt

Auflage: 380
Erscheinungstag: Freitag
Stadtteil Rauental (Stadt Rastatt) im Internet

Mitteilungsblatt Baden-Badener Rebland

Auflage: 1.730
Erscheinungstag: Freitag
Ortsverwaltung Rebland im Internet

Rheinstetten aktuell – Amtsblatt der Stadt Rheinstetten

Auflage: 11.550
Erscheinungstag: Donnerstag
www.rheinstetten.de

Mitteilungsblatt Sandweier

Auflage: 810
Erscheinungstag: Freitag
Ortsverwaltung Sandweier im Internet

Nachrichtenblatt Sinzheim

Auflage: 2.420
Erscheinungstag: Freitag
www.sinzheim.de

Mitteilungsblatt Steinmauern

Auflage: 780
Erscheinungstag: Donnerstag
www.steinmauern.de

Wintersdorfer Nachrichten – Ortsteil der Stadt Rastatt

Auflage: 490
Erscheinungstag: Freitag
Stadtteil Winterdorf (Stadt Rastatt) im Internet