Politische Werbung / Wahlwerbung

Wichtige Neuregelung durch EU-Verordnung: Politische Werbung in unseren Amts- und Mitteilungsblättern

Politische Werbung in Amtsblättern ist schon immer ein sensibles Thema. Grundsätzlich ist politische Werbung im Anzeigenteil oder als Beilage in unseren Amts- und Mitteilungsblättern erlaubt, sofern das Redaktionsstatut der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde nichts Gegenteiliges beinhaltet.

Seit dem 10. Oktober 2025 schafft die neue EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (im Folgenden: TTPW) nun europaweite Regeln.

Hier finden Sie den offiziellen Verordnungstext: www.eur-lex.europa.eu

Ziel ist, politische Werbung klar zu kennzeichnen. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Wahlen und politische Prozesse vor Manipulation durch bezahlte Werbung geschützt werden.

Die Verordnung verpflichtet Herausgeber politischer Werbung, jede politische Anzeige deutlich als solche zu kennzeichnen und mit einem Transparenzhinweis zu versehen. Konkret heißt das:

  • Jede Anzeige muss unmissverständlich als politische Werbung gekennzeichnet sein.
  • Zusätzlich muss ein einziger, gedruckter und gut lesbarer Infokasten mit den gesetzlich geforderten Mindestangaben (Sponsor, Wahlbezug) sowie einem Transparenzhinweis enthalten sein. Dieser Transparenzhinweis kann in dem Infokasten enthalten sein oder über einen eingebundenen Website-Link/QR-Code auf einer weiterführenden digitalen Transparenzseite zur Verfügung gestellt werden.
  • In dem Transparenzhinweis müssen für jede Anzeige Sponsor, Zeitraum, Medium, Finanzierungsquelle, Kosten, Wahlbezug und weitere Infos offen gelegt werden.

Besonders im Fokus der Verordnung steht das sogenannte Targeting, also die gezielte Ausspielung von Online-Werbung an bestimmte Zielgruppen anhand persönlicher Daten.

Ein solches Targeting wurde und wird von DÜRRSCHNABEL Druck & Medien nicht eingesetzt.

Da wir aber Wahl- und Parteianzeigen sowie redaktionelle Beiträge von Parteien in unseren Amts- und Mitteilungsblättern veröffentlichen, gelten wir als „Anbieter politischer Werbedienstleistungen“. Als solcher sind wir gezwungen, die Einhaltung dieser Verordnung in unseren Amts- und Mitteilungsblättern zu prüfen.
Wir bitten daher bereits im Voraus um Verständnis, wenn wir eine Anzeige oder Beilage ablehnen müssen, weil nicht alle Anforderungen erfüllt werden. Wir bitten außerdem um Verständnis, dass wir durch diesen Mehraufwand den bisher gültigen Parteirabatt von 20 % für Anzeigen leider nicht mehr gewähren können.

Keine Auswirkung auf Grußanzeigen

Reine Grußanzeigen politischer Organisationen – z.B. Weihnachts-, Neujahrs- oder Ostergrüße, sind von den Regelungen nach TTPW nicht betroffen, solange sie keinerlei Bezug zu politischen Themen oder Wahlzielen haben und bestenfalls der bloßen Imagewerbung dienen. Daher dürfen unbedenkliche Grußanzeigen weiterhin veröffentlicht werden.

Weiterhin Verbot politischer Werbung im redaktionellen Teil

Diese Erklärung gilt ausschließlich für den Anzeigenteil. Politische Werbung im redaktionellen (unbezahlten) Teil unserer Amts- und Mitteilungsblätter ist und bleibt unzulässig. DÜRRSCHNABEL Druck & Medien übernimmt als Dienstleister keine Verantwortung für unerlaubte politische Werbung im redaktionellen Teil. Wir sind weiterhin bemüht, die Herausgeber über unzulässige Textbeiträge zu informieren und behalten uns vor, bedenkliche Inhalte zu entfernen.

Wir danken allen Kommunen, Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten für Ihr Verständnis und hoffen auf eine weiterhin partnerschaftliche Zusammenarbeit.

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Beilagen in unseren Amts- und Mitteilungsblättern

Unsere Mitteilungsblätter eignen sich nicht nur als Werbeträger für Anzeigen, sondern auch für Beilagen. Sie können uns Ihre Beilagen anliefern oder direkt bei uns drucken lassen.

Unser Verbreitungsgebiet

Bitte beachten Sie, dass die Auflage bei flächendeckenden Vollverteilungen von der in der Beilagen-Preisliste angegebenen Auflage abweicht.
Bitte fragen Sie die benötigte Stückzahl bei Vollverteilungen an.

Alle geplanten flächendeckenden Vollverteilungen finden Sie hier:

Option 1: Bequemer Full-Service

Als Druckerei und Amtsblattverlag bieten wir Ihnen alles aus einer Hand:

  • kostenfreie Prüfung Ihrer Druckdaten
  • hochwertiger Druck Ihrer Flyer oder Broschüren
  • großflächige Verteilung als Beilage in unserem Verbreitungsgebiet
  • auf Wunsch Beratung, Konzeption & Gestaltung Ihrer Print-Medien für optimalen Werbeerfolg

Option 2: Sie liefern, wir verteilen

Gerne können Sie uns auch Beilagen direkt anliefern. In diesem Falle übernehmen wir nur das Beilegen in Ihren Wunschorten.

Ihre Ansprechpartner

Jan
Büddefeld
Birgit
Hertling
Lars
Kühn

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Unsere Amtsblätter – Alle Orte von A-Z

Insgesamt produzieren wir wöchentlich 29 Amts- und Mitteilungsblätter für Städte, Gemeinden und Ortsteile in den Landkreisen Rastatt, Karlsruhe und Baden-Baden. Die Hefte erreichen insgesamt knapp 50.000 Haushalte und bieten sich optimal als seriöses Werbemedium für Ihre Anzeigen und Beilagen an.

Informationen zu Auflage und Erscheinungstag finden Sie unter dem jeweiligen Ort.

Gemeinde-Anzeiger Au am Rhein

Auflage: 1.030
Erscheinungstag: Freitag
www.auamrhein.de

Gemeindeanzeiger Bietigheim

Auflage: 1.590
Erscheinungstag: Donnerstag
www.bietigheim.de

Bühler Stadtnachrichten

Auflage: 3.280
Erscheinungstag: Freitag
www.buehl.de

Bühlertal Gemeindenachrichten

Auflage: 1.780
Erscheinungstag: Freitag
www.buehlertal.de

Gemeindeanzeiger Durmersheim

Auflage: 2.730
Erscheinungstag: Freitag
www.durmersheim.de

Mitteilungsblatt Ebersteinburg

Auflage: 160
Erscheinungstag: Freitag
www.ebersteinburg.de

Gemeindeanzeiger Elchesheim-Illingen

Auflage: 920
Erscheinungstag: Freitag
www.elchesheim-illingen.de

Forbacher Nachrichten

Auflage: 1.050

Erscheinungstag: Donnerstag

www.forbach.de

Mitteilungsblatt Haueneberstein

Auflage: 900
Erscheinungstag: Freitag
Ortsverwaltung Haueneberstein im Internet

Hügelsheimer Nachrichten

Auflage: 660
Erscheinungstag: Freitag
www.huegelsheim.de

Gemeindeanzeiger Iffezheim

Auflage: 1.220
Erscheinungstag: Freitag
www.iffezheim.de

Kommunal-Echo

Auflage: 2.310
Erscheinungstag: Donnerstag
www.kuppenheim.de
www.bischweier.de

Nachrichtenblättel Gemeinde Lauf

Auflage: 1.060
Erscheinungstag: Freitag
www.lauf-schwarzwald.de

Amtsblatt der Stadt Lichtenau

Auflage: 1.270
Erscheinungstag: Freitag
www.lichtenau-baden.de

R(h)einschau Linkenheim-Hochstetten

Auflage: 2.150
Erscheinungstag: Donnerstag
www.linkenheim-hochstetten.de

Mitteilungsblatt Gemeinde Marxzell

Auflage: 1.300
Erscheinungstag: Freitag
www.marxzell.de

Muggensturmer Gemeindeanzeiger

Auflage: 1.440
Erscheinungstag: Donnerstag
www.muggensturm.de

Mitteilungsblatt der Stadtteile Niederbühl – Förch der Stadt Rastatt

Auflage: 390
Erscheinungstag: Freitag
Stadtteil Niederbühl (Stadt Rastatt) im Internet

Gemeindeanzeiger Ötigheim

Auflage: 1.350
Erscheinungstag: Donnerstag
www.oetigheim.de

Mitteilungsblatt für den Stadtteil Ottersdorf der Stadt Rastatt

Auflage: 540
Erscheinungstag: Freitag
Stadtteil Ottersdorf (Stadt Rastatt) im Internet

Mitteilungsblatt Gemeinde Ottersweier

Auflage: 1.460
Erscheinungstag: Freitag
www.ottersweier.de

Anzeiger des Ortsteils Plittersdorf der Stadt Rastatt

Auflage: 640
Erscheinungstag: Freitag
Stadtteil Plittersdorf (Stadt Rastatt) im Internet

Mitteilungsblatt des Stadtteils Rauental der Stadt Rastatt

Auflage: 370
Erscheinungstag: Freitag
Stadtteil Rauental (Stadt Rastatt) im Internet

Mitteilungsblatt Baden-Badener Rebland

Auflage: 1.680
Erscheinungstag: Freitag
Ortsverwaltung Rebland im Internet

Rheinstetten aktuell – Amtsblatt der Stadt Rheinstetten

Auflage: 11.580
Wöchentlich Vollverteilung an alle Haushalte
Erscheinungstag: Donnerstag
www.rheinstetten.de

Mitteilungsblatt Sandweier

Auflage: 770
Erscheinungstag: Freitag
Ortsverwaltung Sandweier im Internet

Nachrichtenblatt Sinzheim

Auflage: 2.370
Erscheinungstag: Freitag
www.sinzheim.de

Mitteilungsblatt Steinmauern

Auflage: 760
Erscheinungstag: Donnerstag
www.steinmauern.de

Wintersdorfer Nachrichten – Ortsteil der Stadt Rastatt

Auflage: 460
Erscheinungstag: Freitag
Stadtteil Winterdorf (Stadt Rastatt) im Internet