Hinweisgebersystem zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie
Seit dem 17.12.2021 entfaltet die sog. EU-Whistleblowing-Richtlinie ihre Wirkung. In Deutschland ist am 02.07.2023 das entsprechende „Hinweisgeberschutzgesetz“ in Kraft getreten.
Nach der Richtlinie müssen Unternehmen ein Hinweisgebersystem implementieren, über das der jeweilige Hinweisgeber (sog. „Whistleblower“) uns auf potenzielle Gesetzes- oder Ethikverstöße innerhalb unserer Organisation hinweisen kann. Unter „Hinweisgebern“ sind dabei in erster Linie Beschäftigte zu verstehen (z.B. Arbeitnehmer*innen, Praktikant*innen, Auszubildende, Leiharbeitnehmer*innen).
Ziel der Richtlinie ist es, die Hinweismeldung zu vereinfachen und die Hinweisgeber vor (insb. arbeitsrechtlichen) Sanktionen durch den Arbeitgeber zu schützen.
Unser internes Hinweisgebersystem wird durch die AGOR legal Rechtsanwalts-gesellschaft mbH als Ombudsperson umgesetzt. Das System finden Sie auf der Webseite https://hinweisgeber.agor-legal.com/. Dort haben Sie die Möglichkeit, nach unserem Unternehmen zu suchen und einen Hinweis zu einem potenziellen Verstoß einzureichen. Ferner finden Sie
auf der Webseite in den FAQ Informationen zu alternativen Meldemöglichkeiten (telefonische, postalische und persönliche Meldung). Um die Vertraulichkeit der Meldung zu gewährleisten, wurden technische- und organisatorische Maßnahmen ergriffen, unter anderem:
- Meldungen können anonym abgesetzt werden;
- Die Kommunikation findet verschlüsselt statt;
- Die Rechtsanwält*innen der AGOR legal sind Berufsgeheimnisträger.
Bitte beachten Sie:
- Sollten Sie den Hinweis unter Nennung Ihres Namens einreichen, ist Ihre Identität im ersten Schritt nur der AGOR legal bekannt. Nur wenn Sie der AGOR legal eine ausdrückliche Einwilligung erteilen, wird Ihre Identität an uns als Arbeitgeber weitergegeben.
- Die Richtlinie sieht einen umfassenden Schutz des Hinweisgebers vor Sanktionen vor. Dieser Schutz greift unabhängig davon, ob Sie die Meldung anonym oder unter Nennung Ihres Namens abgeben.
Auf der Webseite https://hinweisgeber.agor-legal.com/ finden Sie in den FAQ alle wesentlichen Informationen zu dem Hinweisgebersystem, unter anderem eine Auflistung der Art von Verstößen, die gemeldet werden können.
Bitte beachten Sie:
Das Hinweisgebersystem ist nicht für jede Art von Hinweisen gedacht, sondern nur für Gesetzes- und Ethikverstöße. Daher kann z.B. kein reines Feedback oder Kritik gemeldet werden. Hier einige Beispiele:
Relevant
- Geldwäsche
- Straftaten
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Verstöße im Bereich der Produkt-/Verkehrs-/Lebensmittelsicherheit
Nicht relevant
- Die Auswahl beim Kantinenessen
- Ziele für Firmenausflüge
- Einführung eines Casual Friday
- Allg. Kritik an einer Führungskraft