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Private Anzeigen online schalten *

 

Hier können Sie private Kleinanzeigen* in unseren Mitteilungsblättern online bestellen. Tragen Sie einfach den Text der Kleinanzeige ein. Danach markieren Sie bitte die Mitteilungsblätter und die Kalenderwochen, in denen Ihrer Anzeige erscheinen soll. Füllen Sie dann noch die Adressfelder und die Einzugsermächtigung aus und drücken Sie auf "Bestellen" und schon wird Ihre Anzeige zum gewünschten Zeitpunkt im gewünschten Mitteilungsblatt erscheinen.

 

Der Preis beträgt für Baden-Baden 6,50 EUR und für alle anderen Orte 5,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Anzeige.
Anzeigen-Text:
maximal 7 Zeilen
Chiffre-Anzeige ( zusätzlich 3,10 EUR zzgl. MwSt)
Bitte wählen Sie die Orte aus:

Au am Rhein

Hügelsheim

Ottersweier

Baden-Baden (6,50 EUR)

Iffezheim

Plittersdorf

Bietigheim

Lauf

Rauental

Bühl

Lichtenau

Rebland

Bühlertal

Linkenheim-Hochstetten

Rheinstetten

Durmersheim

Marxzell

Sandweier

Ebersteinburg

Muggensturm

Sinzheim

Elchesheim-Illingen

Niederbühl

Steinmauern

Forbach
Ötigheim
Wintersdorf
Haueneberstein
Ottersdorf
Die Anzeige soll in der KW erscheinen.
Außerdem in den folgenden KW:
Name:
Straße:
PLZ:
Ort:
eMail:
Einzugsermächtigung:
Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, die von mir zu leistende Zahlung für die oben genannte Anzeige von meinem nachstehenden aufgeführten Konto abzubuchen.
Vorname:
Name:
Straße:
PLZ:
Ort:
Kontoführendes
Kreditinstitut:
Konto-Nummer:
Bankleitzahl:
Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.
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* private Kleinanzeigen
Grundsätzlich können in der Rubrik "Kleinanzeigen" nur Anzeigen von Privatpersonen veröffentlicht werden. Zu Privatpersonen zählen nur solche Personen, die kein Gewerbe für die in der Anzeige angebotene Ware oder Dienstleistung angemeldet haben.
Außerdem darf bei der Anzeige auch keine "Nachhaltigkeit" vorliegen, da dies im Sinne des Gesetzgebers eine unternehmerische Tätigkeit darstellt.
Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Anzeige mehrmals nacheinander in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen erscheint. Da vom Gesetzgeber keine klare Anzahl an Anzeigen definiert wird, gilt die Faustregel, dass ab 5 Anzeigen eine Nachhaltigkeit vorliegt.


 

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